Wort davor: Majorateinkunft

Majoratserbe
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer auf Grund des Majorats (I) als Erbe des Majorats (II) berufen ist.

Wort danach: Majoraterrichtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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