Wort davor: Majoramt
Majorat
Wortklasse: Neutrum, vereinzelt Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
im 17. Jh. aus mittellateinisch majoratus 'Recht des Älteren' entlehnt.
Majorat (I)
Erklärung:
rechtsgeschäftlich, meist durch Familienverträge geregelte Form der Erbfolge, bei der der Älteste der ältesten Linie (Primogenitur), der Gesamtfamilie (Seniorat) oder
der dem Grade nach Nächste und Älteste (Majorat im engeren Sinne) die Familienstammgüter erbt; der Majoratsherr ist in der Verfügung über das Majoratsgut
durch das Recht seiner Nachfolger eingeschränkt; Gegensatz: Minorat.
Sachhinweis:
HRG.1 I 959ff. u. 1071ff.
- Belegtext:
[wie] ihro kayserl. majest. ... herrn H .B. v.H. ... einen majoratum auff seine maennliche eheliche leibes-erben, und deroselben descendenten ... verwilliget
Datierung: 1628
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 373
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
der ältere maße sich des majorats und alleiniger regierung nach und nach allein an
Datierung: 1665
Fundstelle: Schulz,FremdWB. II 59
- Belegtext:
da auch andere familien dergleichen majorat, fidei-commiss, und dispositiones, ueber beweg und unbewegliche hab- und gueter, oder zinnssbrief machen wuerden, wollen wir dieselbe
ebenermassen nach anweisung der rechte handhaben
Datierung: 1672
Fundstelle: KurpfSamml. I 83
- Belegtext:
[Testament:] daß ... auf mein absteigende manns-lineam, nach solchen aber auf meines brudern ... auch mannigliche eheliche descendenten ein bestaendiges majorat,
oder vielmehr in effectu seniorat solcher gestalten verordnet, daß allezeit der aeltiste aus meinen soehnen solches majorat geniessen und einer dem andern succedirn solle
Datierung: 1700
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 381
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
eeuwigh fideicommis gemeynelijck majoraet genoemt
Datierung: 1735?
Fundstelle: BrabPlac. V 591
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 661
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
majorat, majorats-recht ... ist das vorzugs-recht, welches der aelteste eines geschlechtes hat, und darinnen bestehet, daß er ganz allein die stamm-guether besitzet ... die freyheit,
einen majorat zu stifften, ist allen erlaubt, die das recht zu testiren, zu contrahiren, und die freye verwaltung des ihrigen haben . ..
Datierung: 1739
Fundstelle: Zedler XIX 629
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1746
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 352
- Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 655f.
- Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 262
Faksimile
- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 714
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1784
Fundstelle: Schnaubert,ErläutLehnR. 489 u. 503f.
- Datierung: 1793
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. III 365f.
- Belegtext:
verordnet der stifter, daß zwar der nächste aus der familie, dem grade nach, zur succession gelangen, unter mehrern gleich nahen aber der ältere, den jahren nach, die jüngern ausschließen solle: so heißt
die stiftung ein majorat
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 4 § 145
- Belegtext:
bei dem majorate oder seniorate entscheidet das physische alter ohne rücksicht auf vorzug der linie oder gradesnähe
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 354
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das fideicommiß ist insgemein entweder eine primogenitur, oder ein majorat, oder ein seniorat
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 619
Faksimile (Abschnittsbeginn)
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
das recht, majorate zu errichten und damit die vortheile eines majoratsbesitzers zu genießen, kommt ausschließlich dem adel des reichs zu
Datierung: 1811
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 264
- Datierung: 1812
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. I 246f.
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1819
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein V 562f.
Majorat (II)
Erklärung:
metonymisch zu I; Familienstammgut, das dem Majorat (I) unterliegt, meist Grundbesitz, vereinzelt Kapitalvermögen,
Majoratsgut.
Wort danach: Majoratauflösung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten