Wort davor: Majestätmäßig

Majestätsrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die einer Majestät ( II 1 und 3) zustehenden Hoheitsrechte.
sprachliche Erläuterung: belegt seit dem 18. Jh.

Wort danach: Majestätschänder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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