Wort davor: Majestätmäßig
Majestätsrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
die einer Majestät ( II 1 und 3) zustehenden Hoheitsrechte.
sprachliche Erläuterung:
belegt seit dem 18. Jh.
- Belegtext:
alle majestaets-rechten: nemlichen die herrschung selbsten, welche nach sich ziehet die gesetze, die strafen, die aemter etc. ... ist auch weiter ... gegeben, die einrichtung,
und unterhaltung der koeniglichen hoffstatt, das kriegs-recht, das oeconomische wesen, die zehenden, die steuer ... der bauern dienst, das jus satellitii, oder das recht der leibwacht, das jus in privatorum
bona, oder das recht zu der underthanen eigenem hab und gut ... endlich auch der unterthanen gehorsam, und so gar die knechtschafft cum jure vitae et necis, mit dem recht an leib und leben
Datierung: 1710
Fundstelle: StaatsKlugheit 161
- Belegtext:
[Buchtitel:] Chr.G. Jargow, einleitung von regalien oder majestät rechten eines regenten ... [Rostock u. Leipzig 1726]
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 661
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
in so ferne man unter den majestaets-rechten die landes-hoheit verstehet: in so ferne kan man sagen, daß solche den reichs-staenden zukommen
Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 701
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 840
Faksimile
- Datierung: 1761
Fundstelle: AbrißStaatsVerf. 205 uö.
- Datierung: 1769
Fundstelle: Josephinismus III 189
- Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 18f.
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein regent, der keinen ueber sich hat, wird ein souverain und seine gerechtsame majestaets-rechte genannt
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,NStaatsR. XIV 16
- Belegtext:
indem die territorial- und hoheits-rechte der deutschen reichsstaende fuer wuerkliche majestaets-rechte anzusehen sind
Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 276 Anm. c
Faksimile
- Datierung: 1786
Fundstelle: Kerner,RRittersch. I 5
- Datierung: 1793
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. III 359 u. 361
- Belegtext:
das recht, gesetze und allgemeine polizeyverordnungen zu geben, dieselben wieder aufzuheben, und erklärungen darüber mit gesetzlicher kraft zu ertheilen, ist ein majestätsrecht
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 13 § 6
- Datierung: 1795
Fundstelle: Schnaubert,KirchR. 11
- Belegtext:
der ... [einem anderen Staat] einverleibte staat verliert die autonomie und die eigentlichen majestaetsrechte
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 5
- Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 121
- Datierung: 1817
Fundstelle: Klüber,ÖffRecht 159
Volltext und Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- Datierung: 1818
Fundstelle: VerfBaiern I Beil. II p. 22
Wort danach: Majestätschänder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten