Wort davor: Majestätsbeleidigung

Majestätsbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: von einer Majestät ( II 1 und 3) ausgestellte Urkunde, vorwiegend Schutzbrief oder Privileg; insbesondere die Urkunde Kaiser Rudolfs II. vom 9. Juli 1609, durch die den böhmischen Ständen die Religionsfreiheit zugesichert wird (1618 aufgehoben).
vgl. Kaiserbrief, Königsbrief, Majestät (V).

Wort danach: Majestätbulle

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