Wort davor: Mainzöller

Maipacht
Wortklasse: Maskulinum und Femininum

Maipacht (I)
Erklärung: im Kohlebergbau die im Mai fällige Abgabe eines Grubengewerken, die dem Kohlenmeister zugute kommt.

Maipacht (II)
Erklärung: im Mai fällige Zahlung für die Inanspruchnahme eines Rechts.

Wort danach: Maipfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten