Wort davor: Maibuhle
Maibürgerzins
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
im Mai fällige Abgabe.
- Belegtext:
ein jeder burger vndt underthan ... ist jährlich der herrschaft N., am nechsten montag nach dem maytag zugeben schuldig 5 hls. heller ..., daß wirdt genanth die maybürgerzienß
Datierung: 1669/70
Fundstelle: PfälzW. II 1128
Wort danach: Maibutter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten