Wort davor: Mahnnis

(Mahnpfennig)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: über die eigentliche Entlohnung hinaus gewährtes Entgelt.
sprachliche Erläuterung: Bestimmungswort zu mahnen?

Wort danach: Mahnregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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