(Mahnpfennig)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
über die eigentliche Entlohnung hinaus gewährtes Entgelt.
sprachliche Erläuterung:
Bestimmungswort zu mahnen?
Wort danach: Mahnregister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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