Wort davor: Mahnläuten

Mahnnis
Wortklasse: Femininum
Erklärung: wie Mahnung (I 3).
sprachliche Erläuterung: überwiegend mnl.
vgl. mahnen (V).

Mahnnis (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Anmahnung einer Geldschuld.

Wort danach: Mahnpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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