Mahnerin
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
hier eine Frau, die nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger als erste den Schuldner zur weiteren Zahlung mahnen darf.
Wort danach: Mahnexekutionsliste
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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