Wort davor: Mahnbrief

Mahnbuch
Wortklasse: Neutrum

Mahnbuch (I)
Erklärung: "Buch, in dem Schulden verzeichnet sind" VerdamHWB. Suppl. 206.

Mahnbuch (II)
Erklärung: Dorfordnung, Weistum.
Wortbildungshinweis: zu mahnen (V).

Wort danach: Mahnbürger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten