Wort davor: mahnbar

Mahnbrief
Wortklasse: Maskulinum

Mahnbrief (I)
Erklärung: schriftliche Mahnung (I 1), einer Verpflichtung (zB. Begleichung einer Schuld, Einlager, Hilfeleistung, Erscheinen vor Gericht uä.) nachzukommen, vielfach Voraussetzung für die Einleitung rechtlicher Durchsetzungsmittel; 1Ladebrief, Mahnungsbrief.

Mahnbrief (II)
Erklärung: "Bescheinigung des ergangenen kirchlichen Ausrufes, 'Mahnung' genannt" LuxembW. 214 Anm. 4.

Wort danach: Mahnbuch

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