Wort davor: Mahlzehrung
Mahlzeichen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Marke, Berechtigungszeichen zum Mahlen von Getreide unter Angabe der Menge, für die das 1Mahlgeld (III) entrichtet worden ist.
vgl.
Mahlwortzeichen,
Mahlzettel,
Mahlziesezeichen,
Mahlziesezettel,
Mühlenzeichen (I).
- Belegtext:
alle molner ... sollen ... sweren, keinerley frucht uß der stat off ire molen zu furen und zu malen ... sie wißen dan eigenlich ... das des rats frunde, die off derselben [rent-]kisten sitzen, die malezeichen [aL.: malezetel] gegeben haben
Datierung: um 1460
Fundstelle: FrankfAmtsUrk. 174
- Belegtext:
sie [mueller] den buergern in den stedten, ohne vberantwortung eines mahlzeichens, kein korn mahlen
Datierung: 1572
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 30
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1618
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 59
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Mahlzeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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