Wort davor: Mahlringel

(Mahlschaden)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Schaden, der entsteht, wenn über eine eilbedürftige Angelegenheit nicht unverzüglich gerichtlich entschieden wird.
sprachliche Erläuterung: Bestw. zu 1Mahl, nur mnl. belegt.
vgl. Mahldarbe.

Mahlschaden (Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Mahlschaden verfolgen einen Rechtsstreit vor ein kurzfristig einberufenes Gericht bringen, um größeren Schaden zu vermeiden.

Wort danach: 1Mahlschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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