Wort davor: 2Mahlrecht
Mahlring, Mählring
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu
3Mahl,
mählen.
Mahlring (I)
Erklärung:
Verlobungs- bzw. Ehering.
vgl.
Brautring,
Gemahlring,
Hochzeitring,
Mahlfingerlein.
- Datierung: 1494
Fundstelle: SchrBodensee 18 (1889) Anh. II 20
- Belegtext:
soll aynicher prewtigam sein prawt weder vor oder nach der lautmerung, biss so lanng sie eelich zu kirchen gefuerdt unnd ainannder eelich beschlafen haben, mit nychte annders begaben ... aussgenomen den mahelring
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 73
Faksimile
- Belegtext:
an dem hochzeyttag ... vor dem altar begabt ich sy mit einem malrink ... gab sy mir ein malrink
Datierung: 1547
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: MittGMus. 1893 S. 47
- Belegtext:
ainst oder deß andern uberlebten mähelring dürfen in des abgeleibten inventari nit eingestelt werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 15 § 8
- Belegtext:
machen wir auch weiters zu hauß-kleinoder und der verbottenen alienation unterwirffig erstlich den maehel-ring
Datierung: 1621
Fundstelle: Schrötter,ÖStaatsr. V 525
- Datierung: 1626
Fundstelle: Westenrieder,Beitr. IX 294
Mahlring (II)
Erklärung:
Ring als Investitursymbol.
Wort danach: Mahlringel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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