2Mahlrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Recht des Grundherrn, während der Jagd durch die Untertanen verpflegt zu werden.
Wortbildungshinweis: zu
2Mahl (I).
Wort danach: Mahlring
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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