Wort davor: 1Mahlrecht

2Mahlrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Recht des Grundherrn, während der Jagd durch die Untertanen verpflegt zu werden.
Wortbildungshinweis: zu 2Mahl (I).

Wort danach: Mahlring

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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