Wort davor: 2Mahlpfennig

mahlpflichtig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: bezeichnet die Verpflichtung des einem bestimmten Oberhof zugeordneten Gerichts, nur von diesem Rechtsauskunft einzuholen.
vgl. 1Mahl (III).
Wortbildungshinweis: zu 1Mahl.

Wort danach: Mahlpflichtige

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