mahlpflichtig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
bezeichnet die Verpflichtung des einem bestimmten Oberhof zugeordneten Gerichts, nur von diesem Rechtsauskunft einzuholen.
vgl.
1Mahl (III).
Wortbildungshinweis: zu
1Mahl.
Wort danach: Mahlpflichtige
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