Wort davor: Mahlpartei

1Mahlpfennig
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu 2Mahl.

1Mahlpfennig (I)
Erklärung: Geldablösung für das dem Gericht an Gerichtstagen durch die Gerichtsuntertanen bereitzustellende 2Mahl (I).
vgl. Dinggeld (II), Essegeld, Essen (IV), Eßpfennig, Gerichtspfennig, Imbißpfennig, Kostgeld, Mahlzeit.

1Mahlpfennig (II)
Erklärung: Geldablösung für den Leitkauf (I 1 a).

Wort danach: 2Mahlpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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