Wort davor: Mahlmeister

Mahlmetze
Wortklasse: Femininum

Mahlmetze (I)
Erklärung: eine Metze Getreide von jedem Scheffel als Entgelt für das Mahlen, auch umgewandelt in eine Geldleistung.

Mahlmetze (II)
Erklärung: Verbrauchssteuer auf Getreide, die beim Mahlen in der Mühle erhoben wird.
vgl. Kriegsmetze.
Mahlmetze (III)
Erklärung: geeichtes Meßgefäß zur Bestimmung der Mahlmetze (I).

Wort danach: Mahlmetzeinnahme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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