Wort davor: Mahlgroschenunterschleif

(Mahlgut)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: freies Zinsgut eines 1Mahlmannes (I).
sprachliche Erläuterung: nur in lateinischen Urkunden aus Westfalen und Geldern belegt.

Wort danach: Mahlhafer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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