Wort davor: Mahlgenosse
Mahlgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
tautologisch gebildet wie Mahlding.
vgl.
Bauerngericht,
Bauermahl (I),
Dorfbannteiding,
Dorfgericht,
1Mahlrecht.
Wortbildungshinweis: zu
1Mahl (I).
- Belegtext:
so ir zwen ein zwitragt hetten und sye des erbutten fur ein mahelrecht, so sollen sye die bürgermeister anleffen und die bürgermeister erkennen, das sye ein maelgericht darüber seczen
Datierung: 1427/1503
Fundstelle: FrkBauernW. 118
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
als man jerlich ... pflegt ein malgericht zw halten, soll der wuerzburgisch schulteiß ... daßelbig gericht zwey jare ... hegen
Datierung: 1494
J.A. v. Schultes, Hist. Schr. ... I (Hildburghausen 1798) 192
- Belegtext:
sonst helt man an diser zent kein petersgericht, hohes mal oder kirchweigericht oder ander weistumb
Datierung: nach 1532
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 90
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- Datierung: um 1576
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 383
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- Datierung: 1594
Fundstelle: WürzbZ. II 149 Anm. 20
- Belegtext:
da sich geringe zentfell, so nicht leib und leben betreffen ... an dem dorf oder malgericht zu rugen ... hergebracht
Datierung: 1598
Fundstelle: WürzbZ. I 2 S. 714
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- Belegtext:
dass solche schultheissenn: oder mahl-gerichte noch jährlich also gehalten, und dabei die schlechte feldschaden vom hirtten, acker-knechten [ua.] ... begangen, bestrafft wurden
Datierung: 1618
Fundstelle: Schöttgen-Kreysig I 740
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- digitalisiert von der Klassik Stiftung Weimar / Herzogin Anna Amalia Bibliothek
- Belegtext:
alle 14 tag malgericht
Fundstelle: WürzbZ. II 139 Anm. 7
Wort danach: Mahlgerinne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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