Wort davor: Mahlgenosse

Mahlgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: tautologisch gebildet wie Mahlding.
vgl. Bauerngericht, Bauermahl (I), Dorfbannteiding, Dorfgericht, 1Mahlrecht.
Wortbildungshinweis: zu 1Mahl (I).

Wort danach: Mahlgerinne

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten