Wort davor: Mahlgastung

1Mahlgeld
Wortklasse: Neutrum
vgl. Mahlgroschen, Mahllohn, Mahlmetze, Mahlsteuer, 1Metze.
Wortbildungshinweis: zu 2mahlen.

1Mahlgeld (I)
Erklärung: Gebühr für das Mahlen des Getreides.
bedeutungsverwandt: Mahllohn (I), Mahlerlohn, Mahlmetze (I).

1Mahlgeld (II)
Erklärung: wie Mahlpacht, Pachtzins des Müllers an den Eigentümer der Mühle.
vgl. Mahllohn (II).
1Mahlgeld (III)
Erklärung: Getreidesteuer.

1Mahlgeld (III 1)
Erklärung: reichsstädtischer Ein- und Ausfuhrzoll auf Getreide(produkte), nur belegt für Frankfurt/Main, Friedberg und Aachen.
vgl. Mahlsteuer, Mahlgeldzoll.
1Mahlgeld (III 2)
Erklärung: Steuer auf Getreide, das zum Bierbrauen verwendet wird.
vgl. Mahlscheffel, Malzgeld.
1Mahlgeld (III 3)
Erklärung: insb. auf dem Land jährlich pro Kopf erhobene pauschale Verbrauchsabgabe auf Getreide.

Wort danach: 2Mahlgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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