Wort davor: 1Mahlgeld

2Mahlgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Geldwert einer Mahlzeit.
vgl. Mahlschilling.
Wortbildungshinweis: zu 2Mahl.

Wort danach: Mahlgeldzoll

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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