Wort davor: 1Mahlgeld
2Mahlgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Geldwert einer Mahlzeit.
vgl.
Mahlschilling.
Wortbildungshinweis: zu
2Mahl.
- Belegtext:
den puren für coste und malgelt, als sy nachtes wachen muessten
Datierung: 1446
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: SchweizId. II 255
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
dem unterkuster soll jherlich aus dem gemeinen kasten vorreicht werden: 16 gulden, darein das mahlgeld gerechnet
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 185
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1596/1609
Fundstelle: Sachs,BerlinMusikg. 125 Anm. 4
- Datierung: 1604
Fundstelle: Fischer,Sensen 199
- Belegtext:
etliche priester der meinung sind, das brautvolk müsse sie zum hochzeitsmahl laden und frei halten, oder ihnen das mahlgeld dafür geben
Datierung: 1616
Fundstelle: ArchKathKR. 64 (1890) 114
- Belegtext:
in mahlhochzeiten, wobei die gäste mahlgeld zahlen, soll eine person nicht über 1 ortsthaler schenken
Datierung: 1650
Fundstelle: JbMittelfrk. 24 (1855) 36
- Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. II 109
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Mahlgeldzoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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