Mahlgastung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Verpflichtung, in einer bestimmten Mühle das Getreide mahlen zu lassen, Mahlzwang.
vgl.
Bannmähler,
Mahlbauer.
Wort danach: 1Mahlgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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