Wort davor: Mahlfriede
Mahlgast
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wer sein Mahlgut in einer Mühle mahlen läßt.
sprachliche Erläuterung:
im 18. Jh. reich belegt.
bedeutungsverwandt:
Mahler,
Mahlgenosse,
Mahlkunde,
2Mahlmann.
- Belegtext:
wer es, das ein fromder maler uf der mulen were, und queme siner malegeste einer und wolt auch malen, und were des fromden malers korne uber den rennelstap, er solt das korne abescheppen und solt sim maler uf schuden
Datierung: 1417
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: GrW. V 612
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- Datierung: 1486
Fundstelle: MarburgRQ. I 187
- Belegtext:
verbrechen, so die müller bey ihrem ambte begehen können ... wenn sie denen andern mühlen die mahl-gäste abspänstig machen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BayrAgrG. 654
- Datierung: 1610
Fundstelle: LuxembW.(Majerus) III 552
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- Belegtext:
[aidt der mueller] die mahl-gaeste will ich, nach bester meiner moeglichkeit vnd hoechsten fleisse, mit dem mahlen fodern, vnd sie vorsetzlich vnd muthwillig nicht aufhalten
Datierung: 1618
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 66
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
so sollen auch die mueller das mahlgeldt nicht steigern, sondern ... von einem einwohnenden zwey pfennige, vnnd von denen, aus andern zugehoerigen doerffern kommenden mahlgaesten drey pfennige vom scheffel nehmen
Datierung: 1644
Fundstelle: CCMarch. V 3 Sp. 54
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die krugks mühl ... hat keine gebannte mahlgäst
Datierung: 1. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: HessChr. 7 (1918) 164
- Belegtext:
alle mahlgäste, die über rechtsverwährete zeit bei einem müller zu mahlen schuldig ..., die sollen bei derselben zwangsmühle bleiben
Datierung: 1666
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen-Gotha
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 644
- Belegtext:
der mueller allezeit den mahl-groschen ... von ieden scheffel getreydicht ... vom mahl-gast abfordern, und selbigen ... in die buechse ... hinein stecken [soll]
Datierung: 1682
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 1692
- Belegtext:
da es sich begebe, daß ein mahlgast an denen zargen oder sonsten schaden thaete, solle er denselben auf seinen kosten gut zu machen schuldig seyn
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmMüllerO. 9
- Datierung: 1714
Fundstelle: SammlBadDurlach III 251
- Belegtext:
damit alle unterschleiffe ... verhuetet werden moegen, sollen die saemtliche mueller den mahlgaesten gewisse kerbstoecke, wie gebraeuchlich, halten, und jaehrlich in beyseyn des beamten mit ihnen abrechnen
Datierung: 1718
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 182
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1721
Fundstelle: Knauth,Altenzella III 369
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wuerden die mueller nicht im stande seyn, die mahl-genossen zu foerdern, ... sollen jene ihnen frey-zettel dahin geben, daß die mahl-gaeste mahlen koenten, wo sie wollten
Datierung: 1755
Fundstelle: NCCPruss. I 767
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
es solle auch, wann die muehle baufaellig oder schadhaft wuerde, den mahl-gaesten vergonnet seyn, anderwaerts mahlen zu lassen
Datierung: 1767
Fundstelle: Mader,Friedberg II 88
- Datierung: 1770
Fundstelle: KurpfSamml. II 864f.
- Datierung: 1782
Fundstelle: NCCPruss. VII 849
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1791
Fundstelle: Wittrup,RheinbergRG. Qu. 90
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 23 § 39 u. II 15 § 241
- Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 70
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- Datierung: 1821
Fundstelle: SammlLivlLR. II 668
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Mahlgastung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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