Mahlerlohn
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
Erklärung:
Entgelt des Müllers für das Mahlen, anfänglich ein Anteil am Mahlgut, später Geldzahlung.
vgl.
1Mahlgeld (I),
Mahllohn (I),
Mahlmetze (I).
Wort danach: Mahlfingerlein
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