Wort davor: Mahleiche

1mahlen
Wortklasse: Verb
vgl. Mahali, mallare, maltho.
Wortbildungshinweis: zu 1Mahl.

1mahlen (I)
Erklärung: nur ahd. und mhd.: zur Rechenschaft ziehen, vor Gericht laden, anklagen, gerichtlich befragen.

1mahlen (II)
Erklärung: nur altenglisch: in einer Versammlung reden, sprechen.
1mahlen (III)
Erklärung: nur frühneuniederländisch, etymologisch hierher?; als jüngster Sohn oder Tochter die Madelstätte (I) als Erbteil an sich ziehen.

Wort danach: 2mahlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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