Wort davor: Mahldarbe

Mahlding
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: hier: freiwillig einberufenes (Adels?)Gericht außerhalb des ordentlichen Gerichtstermins?
sprachliche Erläuterung: tautologisch gebildet: zu 1Mahl und gleichbedeutend Ding (B II).

Wort danach: mahldingen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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