Mahlding
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
hier: freiwillig einberufenes (Adels?)Gericht außerhalb des ordentlichen Gerichtstermins?
sprachliche Erläuterung:
tautologisch gebildet: zu 1Mahl und gleichbedeutend Ding (B II).
Wort danach: mahldingen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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