(Mahldarbe)
Erklärung:
Rechtsangelegenheit, die einer schnellen gerichtlichen. Entscheidung bedarf.
sprachliche Erläuterung:
Bestimmungswort zu 1Mahl, Grundwort zur Wortfamilie darben, mnl. derven, dorven, nur mnl. belegt.
vgl.
Mahlschaden.
Wort danach: Mahlding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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