Wort davor: Mahlbote
Mahlbrief, Mählbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Urkunde über einen Ehevertrag.
vgl.
Heiratsbrief,
Hielichsbrief,
Machbrief.
Wortbildungshinweis: zu
mählen (I).
- Belegtext:
juncher M.v.A. ... me gütter innhabe denn in dem mahelbrieff gestanden
Datierung: 1443
Fundstelle: FreiburgHlGeistUrk. II 519 Anm.
- Belegtext:
oeffnung des schlosses ..., uff dem ich vorhin zum halben teyll von dem berurtten minem gemachel innhalt des mechelbrieffs versorgt bin
Datierung: 1478
Fundstelle: MHabsb. I 2 S. 498
- Datierung: 1488
Fundstelle: FürstenbUB. IV 77
- Datierung: 1517
Fundstelle: Frey,Pract. 61
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Wort danach: Mahlbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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