Wort davor: Mahlbauer

Mahlbote
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der in Zeugenlisten vorkommende Eigenname Malboto wird auf eine Bezeichnung für den das 1Mahl (I) ankündigenden Gerichtsboten zurückgeführt (vgl. auch Socin,NB. 217).

Wort danach: Mahlbrief

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