Mahlbote
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
der in Zeugenlisten vorkommende Eigenname Malboto wird auf eine Bezeichnung für den das 1Mahl (I) ankündigenden
Gerichtsboten zurückgeführt (vgl. auch Socin,NB. 217).
Wort danach: Mahlbrief
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