Mahdfrisching
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Frischling, der zur ersten Mahd (II) zu zinsen ist; nach Unger,SteirWsch.
447 in der älteren Sprache belegt.
Wort danach: Mahdgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten