Wort davor: Mahderteil

Mahdfrisching
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Frischling, der zur ersten Mahd (II) zu zinsen ist; nach Unger,SteirWsch. 447 in der älteren Sprache belegt.

Wort danach: Mahdgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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