Wort davor: Mahderheller
Mahderlehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Lehngut, das zum Mähdienst verpflichtet.
- Belegtext:
man sol ovch von dem medelehen gebieten einer frovwen oder einem manne, die schoeren ze erwerffende; dem sol man geben gantz pfruonde, als einem meder
Datierung: Anfang 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: GrW. IV 198
Faksimile
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: OÖUrb. IV 47 u. 50
Wort danach: Mähderlohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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