(Mahalareda)
Erklärung:
"Gesamtheit der Dinge, die zum leiblichen Leben nötig sind" DWB. VIII 157; durch Ausfall des -h- und Anlehnung an
lateinisch hereditas umgedeutet zu malahereda; "Aussteuer, die ein Vater seiner Tochter aus freien Stücken bestellen konnte, ohne daß sie der Nächstverwandte
im Erbfall an sich ziehen durfte" HRG.1 III 152.
vgl.
Ausradung,
Gerade,
Mahlschatz (II),
Rade.
Wortbildungshinweis: zu
1Mahl (I),
1Mahl (II).
Sachhinweis:
u. Etymologie R. Schmidt-Wiegand, Die volkssprachign Wörter der Leges barbarorum, in: Frühmittelalterliche Studien 13 (1979) 75f.
Wort danach: Mahali
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