Wort davor: Magsith

Magsühne
Wortklasse: Femininum
Erklärung: das der Sippe zustehende bzw. von ihr zu zahlende Wergeld, wobei eine Verteilung nach dem Verwandtschaftsgrad ( Magzahl II) gegenüber dem Opfer oder Täter erfolgt; anders die Erbsühne (II), die den engeren Verwandten (zB. Söhnen) zusteht.
bedeutungsverwandt: Magzahl (I).
vgl. Mundsühne (I).
Wortbildungshinweis: zu Mage (I).

Wort danach: magsühnen

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