Wort davor: Magin
Magistrat
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch magistratus.
Magistrat (I)
Erklärung:
Stadtrat, Stadtverwaltung als Obrigkeit (I).
- Belegtext:
gefengklich anzunemmen ... steet vns allein vnd vnser magistrat vnd oberkeit zu
Datierung: 1499
Fundstelle: WormsRef. VI 2, 11 § 1
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
die beysitzer in stoetten vnd maerckten nicht allain ... an den gerichten vrtailen vnd ratgeben, sonnder auch dabey gewonlichen magistrat vnd oberkaitt gemainer burgerschaft
der selben stoett vnd maerckt nodturfft, vnd gemainen nutz ... zuo ... verwalten; darumb sy an burgerlichen würden annder ... übertreffen
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. 17r
- Datierung: 1532
O. Brunfels, Contrafayt Kreüterbuoch ... (Straßburg 1532) Vorr. A 4r
- Datierung: 1543
Fundstelle: Michelsen,Rdm. 64
Faksimile
- Belegtext:
es hat ... der burgerlich magistrat ... sollich einsatzung [in Erbgut] nit zuo ertailen ... dann der gwalt des einsatz ist ain anhang der hochhayt vnd obern jurisdiction
Datierung: 1546
Fundstelle: Perneder,Inst.(1546) 80v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
weil der mensch nit allein durch leer vnd vnderweisung regiert wirt, sonder muoß ... durch forcht der straffe vom boesen abgehalten ... werden, so hat gott dem menschlichen geschlecht den magistrat
vnd oberkeyt geben ..., die laster vnd vbelthat zustraffen
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,Rsp. 166v
- Fundstelle: WolfenbüttelKO.(1569) 240
- Datierung: 1586
Fundstelle: CoutBruges II 465
- Belegtext:
der burgerlich magistrat bei schöpffung solches urthels kein stimm ... zu geben hat
Datierung: 1618
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 97 Anm. 106
- Datierung: 1635
Fundstelle: HammStR. 83
Faksimile
- Belegtext:
die schöffen in den magistrat gehören
Datierung: 1662
Fundstelle: HammStR. 40
Faksimile
- Datierung: 1698
Fundstelle: CCHolsat. I 135
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1699
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIV 119
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1713
Fundstelle: RottweilBürgerRez. 47
- Belegtext:
ist bey dem magistrat ein appellations-gericht, wohin von dem gericht zu H. ... appelliret werden soll
Datierung: 1714
Fundstelle: HammStR. 50
Faksimile
- Datierung: 1749
Fundstelle: Moser,StaatsR. 40 S. 401f.
[weitere Angaben: Titulatur]
- Datierung: 1772
Fundstelle: Pufendorf,HannovLREntw. 26
- Belegtext:
der magistrat ist der vorsteher der stadtgemeine
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 119
- Belegtext:
die in flecken angeordneten magisträte haben der regel nach nur eben die rechte, wie dorfgerichte
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 178
- Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 78
Magistrat (II)
Erklärung:
die einem Magistrat (I) angehörende Amtsperson.
Wort danach: Maglage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten