Wort davor: Mæ-g(e)þ

Maggeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die von einem Straftäter oder dessen Verwandten an den Verletzten oder (bei Totschlag) dessen Angehörige zu zahlendes Wergeld.
sprachliche Erläuterung: nur mittelniederländisch.
vgl. Kerbgeber.
Wortbildungshinweis: zu Mage (I).

Wort danach: maggelten

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