Wort davor: magdlich
Mägdelohn
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
Bestimmungswort auch im Singular.
Mägdelohn (I)
Erklärung:
Geldleistung an die Frau für den Verlust der Unberührtheit, hier an die kinderlose Witwe.
- Belegtext:
wil se [Witwe] megdelon hebben, ut dem have 8 mark, ut dem erve 5 mark und katen 3 mark vor dat jar forderen, so mot se van alle deme, wat se bi tiden eres
mannes vor sik an gelde edder geldegewerde bekamen, mit eiden vorrekenen
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 46 § 2
- Belegtext:
[nach dem Tod des Mannes soll die kinderlose Witwe ihren Brautschatz erhalten] vnde dartho megedeloen, nha framer lude erkentnisse
Datierung: 1549
Fundstelle: Dittmer,Sassenrecht 81
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wann aber der mann verstirbet, innerhalb jahres und tages, gehöret der wittwenn ihren eingebrachten brautschatz, nebst der kistenwahr, und die abendtsgabe, doch woferne die güther die abendts gabe nicht
abtragen können, erlanget sie anstatt der abendts gabe gedoppelt magdelohn
Datierung: 1617
Fundstelle: NeumünsterKirchsp. 169
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Mägdelohn (II)
Erklärung:
Abgabe.
vgl.
Magdpfennig.
Mägdelohn (III)
Erklärung:
Arbeitsentgelt für eine Magd (II).
- Belegtext:
das jæhrige knecht und mægde lohn nach landes-gebrauch gewiss ist, und dahero die dienstbothen zu fodern befugt seyn
Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1904
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1736
Fundstelle: AnnNassau 41 (1911/12) 241
Wort danach: Magdpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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