Wort davor: magdlich

Mägdelohn
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Bestimmungswort auch im Singular.

Mägdelohn (I)
Erklärung: Geldleistung an die Frau für den Verlust der Unberührtheit, hier an die kinderlose Witwe.

Mägdelohn (II)
Erklärung: Abgabe.
vgl. Magdpfennig.
Mägdelohn (III)
Erklärung: Arbeitsentgelt für eine Magd (II).

Wort danach: Magdpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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