Wort davor: Mädchen

Madelare
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Nachlaßverwalter eines (vakanten) Nachlasses.
sprachliche Erläuterung: verwandt mit 1Mahl, 1mahlen und altenglisch maðelere, zur Etymologie vgl. MnlWB. IV 945; ein älteres Rechtswort, das rechtlich nur frühneuniederländisch belegt ist.

Wort danach: Madelarie

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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