Wort davor: Machtung

Machtvollkommenheit, Machtsvollkommenheit
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: Bestimmungswort auch im Plural mächte-.

Machtvollkommenheit (I)
Erklärung: die Summe, der Inbegriff der herrscherlichen, staatlichen Rechte, überwiegend bei der Verleihung oder Bestätigung von Rechten zur Kennzeichnung der herrscherlichen Rechtsstellung gebraucht.

Machtvollkommenheit (II)
Erklärung: sonstige Entscheidungsgewalt.
Machtvollkommenheit (III)
Erklärung: päpstliche, bischöfliche Gewalt innerhalb der römisch-katholischen Kirche.

Wort danach: Machung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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