Wort davor: Machthalter

mächtig
Wortklasse: Adjektiv, Adverb

mächtig (I)
Erklärung: mit Bezeichnungen für Herrschaftsträger und Institutionen, meist im Vergleich gebraucht: bedeutend, mehr Macht besitzend als jemand anderes.

mächtig (II)
Erklärung: bevollmächtigt, verfügungsberechtigt; Rechtsmacht, Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis besitzend; im Lehnrecht formelhaft: zu Ehren und Recht mächtig sein Gerichtsgewalt, Rechtsmacht über jemanden besitzen; jemanden mächtig machen jemandem eine bestimmte Rechtsstellung (zB. die eines Bevollmächtigten oder eines ehelichen Kindes) verschaffen.
mächtig (III)
Erklärung: rechtswirksam, bindend, machthabig, mächtiglich (I); mit Bezeichnungen für den Ort einer Rechtshandlung: rechtlich zuständig.
mächtig (IV)
Erklärung: kräftig, stark, ansehnlich, bedeutend, zahlreich, übermächtig, gesund; einer Person mächtig sein, werden Macht über jemanden besitzen, jemandem Gewalt antun; seiner Sinne mächtig gesund und damit fähig, eine Rechtshandlung vorzunehmen.

Wort danach: Mächtigbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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