Wort davor: Mächtigschaft

Mächtigung
Wortklasse: Femininum

Mächtigung (I)
Erklärung: (Prozeß-)Vollmacht.

Mächtigung (II)
Erklärung: Ermächtigung (zum Pfandverkauf).
Mächtigung (III)
Erklärung: rechtswirksame Übernahme einer Erbschaft, eines Besitzes.
Mächtigung (IV)
Erklärung: Vereinbarung.
Mächtigung (V)
Erklärung: Vergewaltigung.
vgl. Notzucht.

Wort danach: machtlos

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten