Wort davor: Mächtigkeit

mächtiglich
Wortklasse: Adjektiv und Adverb

mächtiglich (I)
Erklärung: rechtswirksam, bindend, mächtig (III), bevollmächtigt und damit befähigt zu rechtswirksamem Handeln, mit voller Rechtsmacht, insbesondere mit Bezeichnungen für die Anrufung eines Schiedsgerichts zur Kennzeichnung der Unterwerfung unter den Schiedsspruch.

mächtiglich (II)
Erklärung: mit Macht, mit Nachdruck, kräftig.

Wort danach: Mächtigschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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