Wort davor: Machtgebung
Machtgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
vom Prozeßbevollmächtigten an den Gerichtsprokurator zu entrichtende Gebühr.
- Belegtext:
dem geschwornen gerichts-procurator, welcher den machtman bey gerichten andingen sol, das gebuhrliche vnd bey gerichten geordnete machtgeldt von iar zu iar, so lange der handel bey recht schwebet, erleget werde
Datierung: 1591
Fundstelle: Haltaus 1286
- Datierung: 1793
Fundstelle: Lang,Steuerverf. 178
Wort danach: 1Machthabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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