(Machmacher)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Bevollmächtigter, Vertragsunterhändler.
sprachliche Erläuterung:
nur mnl. belegt.
Wortbildungshinweis: zu
Mache (II).
Wort danach: Machsmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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