Wort davor: Machlohn

(Machmacher)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Bevollmächtigter, Vertragsunterhändler.
sprachliche Erläuterung: nur mnl. belegt.
Wortbildungshinweis: zu Mache (II).

Wort danach: Machsmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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