(Machlichkeit)
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
ungestörter, unangefochtener Besitz, volles Nutzungsrecht.
sprachliche Erläuterung:
nur mittelniederdeutsch belegt, zu machlich.
vgl.
Machelheit.
Wort danach: Machlohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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