Wort davor: machlich

(Machlichkeit)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: ungestörter, unangefochtener Besitz, volles Nutzungsrecht.
sprachliche Erläuterung: nur mittelniederdeutsch belegt, zu machlich.
vgl. Machelheit.

Wort danach: Machlohn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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