Wort davor: machen
Macher
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
schon althochdeutsch in nichtrechtlicher Bedeutung belegt.
Macher (I)
Erklärung:
wer etwas herstellt, Handwerker; häufig in Wörterbüchern belegt.
Macher (II)
Erklärung:
Vermittler, Unterhändler, Makler (I 1).
- Belegtext:
es soll deheinre [kuofer] dem andern den macher abenemen
Datierung: 1395
Fundstelle: StraßbZftO. 318
- Belegtext:
den handlern vnd macher diser sach
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: FRBern. II 53
Macher (III)
Erklärung:
nur niederländisch: Testator, Erblasser.
- Belegtext:
het gunt iemand alsoo by uiterste wille werd gemaeckt, het selve behoort hem toe terstond nae den dood des makers
Datierung: 1631
Fundstelle: Groot,Inleid.(1952) 73
[weitere Angaben: ebd. 100]
Macher (IV)
Erklärung:
Heiratsvermittler.
sprachliche Erläuterung:
nur altfriesisch belegt.
Wortbildungshinweis: zu
Mach (I).
Wort danach: Macherin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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