Wort davor: Lurrendreher
Lurrendreherei
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Betrug, widerrechtlicher Handel.
sprachliche Erläuterung:
niederländisch und niederdeutsch, als Fremdwort in hochdeutsche Texte übernommen, vereinzelt umgedeutet als -trägerei.
- Datierung: 1587
Fundstelle: GrPlacB. I 2298
- Belegtext:
[daß e.] visitation, allen unterschleiff und lohrentraegereyen vorzukommen, gleichwol nicht unterlaßen werden kann
Datierung: 1646
Fundstelle: RevalStR. II 250
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
daß die ... auf lurendreyereyen gesetzte straffe nicht zureichend gewesen ...[u. deshalb die Gesetzesbrecher] nicht allein ... zum erstenmale mit doppelter
diebesstraffe angesehen, sondern auch, im fall er die geldbusse nicht aufbringen kann, zur ruthenstraffe ... verurtheilet werden soll
Datierung: 1753
Neueste Grundgesetze der Staats-Verfassung in Pommern ... (Greifswald 1757) 666
- Belegtext:
ist das wort lurrendreyerey beim see-handel gebraeuchlich, und bedeutet, wann einer mit falschen paessen, falschen flaggen, falschen connoissementen, falscher fustage verbotener waare u.d.gl. faehret
Datierung: 1755
Fundstelle: Richey,IdHamb. 157
- Datierung: 1767
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.2 III 1569
- Datierung: 1768
Fundstelle: HambGSamml. VI 250
Faksimile
- digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- Datierung: 1805
Fundstelle: SammlPommGes. I 165
Wort danach: Lurrerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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