Wort davor: Lußzettel

1Lust
Wortklasse: Maskulinum und Femininum
sprachliche Erläuterung: im gesamten Sprachbereich reich und früh belegt, aber nur beschränkt in rechtlicher Verwendung.

1Lust (I)
Erklärung: Verlangen, insb. bei Schwangeren als Strafausschließungsgrund bei Mundraub.

1Lust (II)
Erklärung: Wohlgefallen, Belieben (sowohl Freude, Bequemlichkeit als auch Eigenmächtigkeit, Willkür) im Ggs. zu Ordnung, Verpflichtung, Notwendigkeit.
1Lust (III)
Erklärung: metonymisch: etwas, das Wohlgefallen im Sinn von 1Lust (II) bereitet; rechtlich: ein Recht, ein Nutzen; nur belegt in Formeln mit Gegensatzpaaren: Lust und Last (II), Lust und Unlust, Lust und Verlust 'Rechte und Pflichten'.

Wort danach: 2Lust

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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