Wort davor: Lügbann
Lüge
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
in älterer Zeit mehrere Wortbildungsvarianten, Formen: ahd. lugina, lugi-(n), lugin (n.), luggi, mhd. lügen(e), lüge, as. lugina, mnd. lö-gen(e), lö-ge, lögge, mnl. luegene neben logene, loge, nnl. leugen neben logen, afries. leine, ae. lygen, lyge (m.).
Lüge (I)
Erklärung:
bewußte Unwahrheit, die in den verschiedenen Fällen, in denen eine Rechtspflicht zur Wahrheit besteht (zB. bei Aussagen über Rechtsverhältisse oder über rechtlich relevante Tatsachen), unter Strafe gestellt ist.
- Belegtext:
thie selbun éuuarton ... súathun ..., thaz síe nan thoh mit lúginon móhtin thar birédinon
Datierung: um 868
Fundstelle: Otfrid(Kelle) IV 19, 25
- Belegtext:
suntiono enti missatatio ...: meinsuartio enti lugino, kiridono enti unrehteru fizusheiti
Datierung: 9. Jh.
Fundstelle: KlAhdSprDm. 309
- Belegtext:
logene, menhet, manslacht unde overhor sin overvlodich, unde bluot bluot beroret
Datierung: um 1260/70
Fundstelle: SächsWChr. 196
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
hie hebent sich an die gerihte unde die bûze ... ob ein brûder eine lugene mit bedâhtem mûte sagte iemanne zu betrîgene
Datierung: 1264
Fundstelle: DOrdStat. 80
- Datierung: um 1300
Fundstelle: HeinrNeustadtApoll. V. 20134
- Belegtext:
tut der mensch etwann ain luegi, da mit er pewaren wil, daz seinem nachsten nit schad peschech ze vnrecht, daz ist auch ain tagleich sund
Datierung: 2. Hälfte 14. Jh.?
Fundstelle: BerthRechtssumme 1574
- Datierung: 1457
Fundstelle: EmsigerR. 236, 246 u. 252
- Belegtext:
hweerso man een leyna seyt, ende aldeer in byfonden wirth, so hat er myt ter leyna syn riucht foerlern
Datierung: 1480/81
Fundstelle: JurFris. II 226
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: Richth. 401
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- Belegtext:
myt loghene unde droghene
Datierung: 1514
Fundstelle: HansGBl. 1887 S. 104
- Belegtext:
ain gemain sprichwort ist, mit lügen und mit listen soll man heirat stiften
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. III 360
- Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Nürnberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 228
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1615
Fundstelle: BernStR. VII 2 S. 739
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
in ersagtes zuchthaus ... gehoeren auch ... diejenige, welche wider geistlich und weltliche allerhand lugen aufbringen
Datierung: 1681
Fundstelle: KurpfSamml. IV 558
- Belegtext:
eine luegen (mendacium) ist ... eine unwahrheit im reden, welche unserer verbindlichkeit zuwieder ist, vermoege welcher wir dem andern unsere gedancken eroefnen sollen; folgends
wodurch des andern recht, welches aus dieser verbindlichkeit entspringt, verletzt wird
Datierung: 1754
Fundstelle: Wolff,Grundsätze 214f.
- Belegtext:
meineid ... besteht in einer vor dem richter als wahrheit eidlich ausgesagten luege
Datierung: 1798
Fundstelle: Grolman,KrimRWiss. 191
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- Belegtext:
eine bloße luege pflegt nur sodann als ein verbrechen angesehen und ... bestrafet zu werden, wenn sie zum schaden anderer gereichen ... sollte
Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 100
- Belegtext:
auch ... wegen wirklicher lügen soll künftig niemand vom richter eigenmächtig gezüchtigt ... werden
Datierung: vor 1818
Fundstelle: Landsberg,Gutachten 28
- Datierung: 1822
Fundstelle: Puchta,Beitr. 192f.
Lüge (II)
Erklärung:
unbewußte Unwahrheit, Irrtum.
- Belegtext:
begert [nach einer unbewußten Falschaussage] an eime orteil czu erfaren, obe er darumb meyneidig sy odir nit. dez ist gewiset: neyn, iz sy ein lugen
Datierung: 1399
Fundstelle: Erler,Ingelh. I 108
Lüge (III)
Erklärung:
bestimmte Wendungen.
Lüge (III 1)
Erklärung:
einen Eid zur Lüge bringen 'den Schwur brechen, meineidig werden'.
- Belegtext:
den yk mynen eyt ter loghene brachte
Datierung: 2. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: SchachbStephan V. 500
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Lüge (III 2)
Erklärung:
um Lügen strafen: wie lügenstrafen.
Lüge (IV)
Erklärung:
Buße für eine Lüge (I), Lügeinung.
Wort danach: lüge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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