Wort davor: Lügbann

Lüge
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: in älterer Zeit mehrere Wortbildungsvarianten, Formen: ahd. lugina, lugi-(n), lugin (n.), luggi, mhd. lügen(e), lüge, as. lugina, mnd. lö-gen(e), lö-ge, lögge, mnl. luegene neben logene, loge, nnl. leugen neben logen, afries. leine, ae. lygen, lyge (m.).

Lüge (I)
Erklärung: bewußte Unwahrheit, die in den verschiedenen Fällen, in denen eine Rechtspflicht zur Wahrheit besteht (zB. bei Aussagen über Rechtsverhältisse oder über rechtlich relevante Tatsachen), unter Strafe gestellt ist.

Lüge (II)
Erklärung: unbewußte Unwahrheit, Irrtum.
Lüge (III)
Erklärung: bestimmte Wendungen.

Lüge (III 1)
Erklärung: einen Eid zur Lüge bringen 'den Schwur brechen, meineidig werden'.
Lüge (III 2)
Erklärung: um Lügen strafen: wie lügenstrafen.
Lüge (IV)
Erklärung: Buße für eine Lüge (I), Lügeinung.

Wort danach: lüge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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