Wort davor: Lügenstrafe

lüg(en)strafen
Wortklasse: Verb und substantivierter Infinitiv
sprachliche Erläuterung: seit dem Spätmittelhochdeutsch belegt, Zusammenrückung aus (einer) Lüge(n) strafen; die neuhochdeutsche Bed. II ist in Rechtstexten nicht belegt.

lüg(en)strafen (I)
Erklärung: jem. einer Lüge oder sonstigen ehrenrührigen Handlung bezichtigen.

lüg(en)strafen (II)
Erklärung: jemanden einer Lüge überführen.

Wort danach: Lügenstrafung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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